FAQ
Häufige Fragen
Zum Vergleich
Ist der Vergleich kostenlos?
Ja. Du brauchst kein Konto und gibst keine Daten an. Wir finanzieren die Seite über Partnerlinks: Schließt du über einen solchen Link ein Abo ab, kann uns der Anbieter eine Provision zahlen. Dein Preis ändert sich dadurch nicht.
Beeinflussen Provisionen die Reihenfolge?
Nein. Reihenfolge, Funktionspunkte und Bestenlisten berechnen wir nach festen Regeln aus Preis und Funktionsumfang, für alle Anbieter gleich. Ob ein Partnerprogramm besteht, fließt nicht ein. Die Regeln stehen auf der Seite „So vergleichen wir“.
Woher stammen die Preise und Funktionen?
Aus den Websites, Preisseiten und Hilfeseiten der Anbieter. Jedes Datenblatt nennt die Quellen und das Datum der letzten Prüfung. Was wir nicht belegen konnten, steht als „keine Angabe“ da.
Habt ihr die Programme getestet?
Wir vergleichen belegte Fakten wie Preise, Tarife und Funktionen. Einen Praxistest mit Noten oder Sternen machen wir nicht, deshalb vergeben wir auch keine. Viele Anbieter haben eine kostenlose Testphase, in der du das Programm selbst ausprobieren kannst.
Ich habe einen Fehler gefunden. Was tun?
Schreib uns bitte über die Kontaktdaten im Impressum, am besten mit Link auf die Quelle. Wir prüfen die Angabe und korrigieren sie.
Software auswählen
Welche Buchhaltungssoftware brauche ich als Freiberufler?
Meist reicht ein Programm für Rechnungen, Belege und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit Bankanbindung. Wichtig ist ab 2027/2028 der Versand von E-Rechnungen an Geschäftskunden. Doppelte Buchhaltung und Bilanz brauchst du in der Regel nicht.
Was brauche ich als GmbH oder UG?
Eine Kapitalgesellschaft muss doppelt buchen und eine Bilanz aufstellen. Achte auf doppelte Buchführung, DATEV-Export oder Zugang für die Steuerberatung und, wenn du Mitarbeitende hast, auf eine Lohnabrechnung oder eine Schnittstelle dafür.
Reicht ein kostenloses Programm?
Für den Einstieg manchmal. Gratis-Tarife begrenzen oft die Zahl der Rechnungen, die Belegerfassung oder die Bankanbindung, und E-Rechnungen sind nicht immer enthalten. Prüfe das im Datenblatt, bevor du dich festlegst.
Muss die Software E-Rechnungen können?
Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025. Für den Versand an inländische Unternehmen gilt die Pflicht spätestens ab 2028, bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027. Ein Programm, das XRechnung und ZUGFeRD erzeugt und einliest, spart dir später einen Wechsel.
Zur E-Rechnung
Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?
Für Rechnungen an inländische Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2028; lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 €, bereits ab dem 1. Januar 2027. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.
Welche Rechnungen sind ausgenommen?
Rechnungen an Privatpersonen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern sowie bestimmte steuerfreie Leistungen.
Datenschutz
Setzt ihr Cookies oder Tracking ein?
Nein. Wir binden keine Analyse- oder Werbedienste ein und setzen keine Tracking-Cookies. Erst wenn du auf der Website eines Anbieters landest, gelten dessen Datenschutzregeln; dort können auch Partner-Cookies gesetzt werden.
Was passiert, wenn ich auf „Zu …“ klicke?
Du wirst über eine Weiterleitung auf unserer Seite direkt zum Anbieter geschickt. Wir speichern dabei nichts über dich und zählen keine Klicks.
Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns, die Adresse findest du im Impressum.
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5 Fragen zu Rechtsform, Budget und Wünschen, danach siehst du die drei passendsten Programme. Ohne Anmeldung, unabhängig sortiert.