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Kleinunternehmer-Check

Gib deinen Umsatz aus dem Vorjahr und deinen erwarteten Umsatz für dieses Jahr ein. Du siehst sofort, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG infrage kommt.

Die Grenzen seit 1. Januar 2025

  • Vorjahr: höchstens 25.000 €
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 €, mit sofortiger Wirkung beim Überschreiten
  • Gründungsjahr: höchstens 25.000 €, ebenfalls sofort wirksam
Gib deine Umsätze ein, um das Ergebnis zu sehen.

Was sich 2025 geändert hat

Die Grenzen wurden von 22.000 € auf 25.000 € (Vorjahr) und von 50.000 € auf 100.000 € (laufendes Jahr) angehoben. Gleichzeitig zählt im laufenden Jahr nicht mehr die Prognose zu Jahresbeginn, sondern der tatsächliche Umsatz.

Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort

Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Regelung sofort. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig. Danach schreibst du Rechnungen mit Umsatzsteuer.

Welcher Umsatz zählt?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor. Im Zweifel hilft deine Steuerberatung.

Mehr dazu

Was auf deine Rechnungen gehört, erklärt der Ratgeber Rechnung als Kleinunternehmer.

Häufige Fragen

Gelten die Grenzen brutto oder netto?

Netto. Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer, deshalb zählt der Umsatz ohne Steuer.

Was gilt im Gründungsjahr?

Im Jahr der Gründung darf der Umsatz 25.000 € nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, endet die Regelung sofort.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Check ist eine vereinfachte Einschätzung anhand deiner Angaben. Verbindlich ist die Beurteilung durch das Finanzamt; im Zweifel frag deine Steuerberatung.

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