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EÜR erstellen: So machst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Art, den Gewinn zu ermitteln: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Eine Bilanz, ein Inventar oder doppelte Buchführung brauchst du dafür nicht. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG. Abgeben musst du sie als Anlage EÜR elektronisch mit deiner Einkommensteuererklärung.

Wer eine EÜR machen darf

  • Freiberufler (z. B. Beratung, Design, IT, Heilberufe, Journalismus) immer, unabhängig von Umsatz und Gewinn.
  • Gewerbetreibende und Einzelkaufleute, solange sie die Grenzen nach § 141 AO und § 241a HGB nicht überschreiten: seit 2024 höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG fast immer, weil sie weit unter diesen Grenzen liegen.

GmbH und UG dürfen keine EÜR machen. Sie sind als Kapitalgesellschaft immer zur doppelten Buchführung mit Bilanz verpflichtet. Wird ein Gewerbetreibender buchführungspflichtig, teilt das Finanzamt ihm das schriftlich mit; die Pflicht beginnt dann mit dem folgenden Wirtschaftsjahr.

Das Zufluss- und Abflussprinzip

In der EÜR zählt, wann das Geld fließt, nicht wann die Rechnung geschrieben wurde (§ 11 EStG). Eine Rechnung vom Dezember, die im Januar bezahlt wird, ist eine Einnahme des neuen Jahres. Das macht die EÜR einfach, erlaubt aber auch etwas Planung, etwa bei größeren Anschaffungen zum Jahresende.

Eine wichtige Ausnahme vom Abflussprinzip sind Anschaffungen, die länger als ein Jahr genutzt werden, etwa ein Laptop oder ein Auto. Sie werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto kannst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen.

Schritt für Schritt zur EÜR

  1. Belege sammeln: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge. Am besten laufend, nicht erst im Frühjahr.
  2. Einnahmen erfassen: alle Zahlungseingänge aus deiner Tätigkeit, bei Regelbesteuerung inklusive der vereinnahmten Umsatzsteuer.
  3. Ausgaben erfassen und zuordnen: Wareneinkauf, Miete, Software, Fahrtkosten, Telefon, Fortbildung. Die Anlage EÜR fragt diese Gruppen in eigenen Zeilen ab.
  4. Abschreibungen eintragen: für Anschaffungen über 800 € netto den Jahresanteil; ein Anlageverzeichnis hilft.
  5. Privatanteile abziehen: etwa die private Nutzung von Auto oder Handy.
  6. Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen und mit der Einkommensteuererklärung abschicken.

Bei Regelbesteuerung gehört die Umsatzsteuer in die EÜR: Vereinnahmte Umsatzsteuer und Erstattungen vom Finanzamt sind Einnahmen, gezahlte Vorsteuer und Vorauszahlungen sind Ausgaben. Als Kleinunternehmer entfällt dieser Teil.

Was Software dabei übernimmt

Ein Buchhaltungsprogramm mit EÜR-Funktion sortiert Einnahmen und Ausgaben beim Erfassen den richtigen Zeilen der Anlage EÜR zu, rechnet Abschreibungen und Umsatzsteuer und erstellt am Jahresende eine fertige Auswertung. Viele Programme übertragen die Anlage EÜR direkt an ELSTER. Mit Bankanbindung und Beleg-Scan landet ein Großteil der Buchungen fast automatisch im System.

Welche Programme das können und was sie kosten, zeigt die Bestenliste für Freiberufler und Kleinunternehmer. Oder du nutzt den Software-Finder mit dem Wunsch „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“.

Häufige Fragen

Bis wann muss die EÜR abgegeben werden?

Zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Ohne Steuerberatung ist das in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberatung gilt eine längere Frist.

Muss ich die Anlage EÜR auch bei kleinem Gewinn abgeben?

Ja. Die Anlage EÜR ist für alle, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, elektronisch zu übermitteln. Eine formlose Aufstellung reicht nicht mehr.

Brauche ich für die EÜR ein Kassenbuch?

Eine gesetzliche Pflicht zum Kassenbuch gibt es bei der EÜR nicht. Bareinnahmen und Barausgaben müssen aber vollständig und nachvollziehbar aufgezeichnet werden; bei vielen Bargeschäften ist ein Kassenbuch der einfachste Weg.

Kann ich die EÜR ohne Software machen?

Ja, mit einer sauberen Tabelle und dem Formular in ELSTER. Ab einer gewissen Zahl an Belegen spart eine Software mit Bankanbindung aber viel Zeit und Fehler.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand vom 22. Oktober 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und kann die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt nicht ersetzen. Gesetze und Verwaltungsauffassung können sich ändern.

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