Buchhaltungssoftware wählen: Kriterien und Checkliste
Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit
Buchhaltungsprogramme gibt es viele, und auf den ersten Blick können sie alle dasselbe: Rechnungen schreiben, Belege erfassen, Zahlen auswerten. Die Unterschiede zeigen sich im Detail. Ein Programm, das für eine Freiberuflerin mit zehn Rechnungen im Monat ideal ist, passt nicht zu einer GmbH mit Bilanzpflicht und Angestellten. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Kriterien wirklich zählen und welche Fragen du vor dem Abschluss klären solltest.
Zuerst klären: Was brauchst du wirklich?
Bevor du Funktionen vergleichst, beantworte ein paar Fragen zu deinem Unternehmen. Sie entscheiden, welche Programme überhaupt in Frage kommen.
- Rechtsform und Gewinnermittlung: Machst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder musst du bilanzieren?
- Umsatzsteuer: Bist du Kleinunternehmer oder gibst du regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab?
- Menge: Wie viele Rechnungen und Belege fallen im Monat an?
- Zusammenarbeit: Arbeitest du mit einer Steuerberatung, und wenn ja, wie will sie die Daten bekommen?
- Weitere Bereiche: Brauchst du Lohnabrechnung, Zeiterfassung, Lager oder eine Kasse?
E-Rechnung: Pflicht in drei Stufen
Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) führt Deutschland die E-Rechnung schrittweise ein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF zählt nicht dazu. Deine Software muss deshalb mindestens E-Rechnungen empfangen und lesbar anzeigen können und spätestens ab 2027 oder 2028 auch erzeugen.
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| Seit 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer. |
| Bis 31. Dezember 2026 | Beim Ausstellen sind noch Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie PDF erlaubt, ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| Bis 31. Dezember 2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. |
| Ab 1. Januar 2028 | Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen ausstellen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer. |
Achte darauf, ob ein Programm E-Rechnungen nur als Datei erzeugt oder auch eingehende XML-Dateien automatisch ausliest und verbucht. Welches Format du brauchst, erklärt XRechnung oder ZUGFeRD, die Fristen im Detail stehen in E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028. Programme mit E-Rechnung findest du über den Vergleich mit Filter und in der Bestenliste E-Rechnung.
EÜR oder Bilanz
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn meist mit der EÜR. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen immer doppelt buchen und eine Bilanz aufstellen. Einzelkaufleute und Gewerbetreibende werden bilanzpflichtig, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten (§ 241a HGB, § 141 AO). Seit 2024 liegen diese Grenzen bei 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn. Ob die Pflicht für dich greift, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Viele einfache Programme beherrschen nur die EÜR. Wenn absehbar ist, dass du bald bilanzieren musst, lohnt sich ein Programm, das beides kann. Sonst steht dir ein Wechsel bevor, den du dir sparen könntest. Im Vergleich kannst du gezielt nach doppelter Buchhaltung filtern, die Bestenliste für GmbH zeigt Programme mit Bilanz.
Bankanbindung und Belegscan
Die meiste Zeit kostet in der Buchhaltung nicht das Rechnungschreiben, sondern das Zuordnen. Eine Bankanbindung holt deine Kontoumsätze automatisch ins Programm. Ein guter Zahlungsabgleich erkennt, welche Zahlung zu welcher Rechnung gehört. Prüfe, ob deine Bank unterstützt wird und ob auch Zahlungsdienste oder Kreditkarten angebunden werden können. Passende Programme zeigt die Bestenliste mit Bankanbindung.
Beim Belegscan fotografierst du Quittungen per App oder lädst PDFs hoch, die Texterkennung liest Betrag, Datum und Lieferant aus. Wie zuverlässig das klappt, unterscheidet sich stark. Teste es in der Probezeit mit deinen echten Belegen.
Steuerberatung, DATEV und ELSTER
Arbeitest du mit einer Steuerberatung, frag vorher nach, wie sie die Daten erhalten möchte. Viele Kanzleien arbeiten mit DATEV und erwarten einen DATEV-Export oder einen direkten Zugang. Manche Programme bieten einen eigenen Zugang für die Steuerberatung, teils gegen Aufpreis. Machst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst, ist eine Übermittlung per ELSTER direkt aus dem Programm praktisch.
GoBD: Was die Software leisten muss
Die GoBD regeln, wie elektronische Bücher und Belege geführt und aufbewahrt werden. Wichtig sind vor allem Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit: Gebuchte Daten dürfen nicht spurlos geändert werden, Korrekturen müssen erkennbar bleiben. Ein seriöses Programm schreibt Buchungen fest und protokolliert Änderungen.
Ein GoBD-Testat eines Prüfers ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es bestätigt nur, dass die Software bei richtiger Nutzung GoBD-konform arbeiten kann. Die Verantwortung bleibt bei dir. Dazu gehört auch eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie du Belege erfasst, buchst und archivierst.
Export und späterer Wechsel
Kaum jemand plant beim Start schon den Abschied. Trotzdem solltest du prüfen, ob du deine Daten vollständig exportieren kannst: Buchungen, Belege, Kunden, Rechnungen. Du musst Buchungsbelege acht Jahre und Bücher sowie Abschlüsse zehn Jahre aufbewahren (siehe Aufbewahrungsfristen). Das Finanzamt kann in dieser Zeit Zugriff auf die Daten verlangen. Klär deshalb, ob du nach einer Kündigung noch lesenden Zugriff hast oder ob du alles vorher exportieren musst. Mehr dazu in Buchhaltungssoftware wechseln.
Preise und Tarifstufen richtig vergleichen
Der Einstiegspreis sagt wenig. Fast alle Anbieter staffeln ihre Tarife, und wichtige Funktionen wie Bankanbindung, Belegscan, E-Rechnung oder Steuerberater-Zugang stecken oft erst in einer höheren Stufe. Rechne deshalb mit dem Tarif, der alle Funktionen enthält, die du brauchst.
- Monatlich oder jährlich: Jahresverträge sind meist günstiger, binden dich aber länger.
- Netto oder brutto: Preise für Geschäftskunden werden oft ohne Umsatzsteuer angegeben.
- Grenzen: Manche Tarife begrenzen Rechnungen, Belege, Nutzer oder Bankkonten.
- Zusatzkosten: Lohnabrechnung, weitere Nutzer oder Module kosten häufig extra.
- Einführungspreise: Achte darauf, was nach Ablauf eines Rabatts gilt.
Günstige Programme findest du in der Bestenliste günstig, Gratis-Tarife in kostenlos. Was Gratis-Angebote meist begrenzen, steht in Kostenlose Buchhaltungssoftware. Wie wir Preise und Funktionen erfassen, erklären wir unter So vergleichen wir.
Checkliste für deine Auswahl
- Gewinnermittlung klären: EÜR, Bilanz oder bald Bilanz?
- E-Rechnungen empfangen, lesen und ab 2027 oder 2028 erzeugen können.
- Bankanbindung für deine Bank und automatischen Zahlungsabgleich prüfen.
- Belegscan mit echten Belegen testen.
- Mit der Steuerberatung klären: DATEV-Export oder eigener Zugang?
- Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER, falls du sie selbst abgibst.
- Festschreibung und Änderungsprotokoll nach GoBD vorhanden?
- Vollständiger Export und Zugriff nach Kündigung geklärt?
- Preis im Tarif berechnen, der alle nötigen Funktionen enthält.
- Probezeit nutzen und einen echten Monat durchbuchen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Software für E-Rechnungen?
Ja, zumindest zum Empfangen. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Ausstellen müssen Kleinunternehmer sie nach der Regelung im Umsatzsteuergesetz nicht.
Reicht ein reines Rechnungsprogramm?
Für sehr kleine Unternehmen mit wenigen Belegen und einer Steuerberatung, die die Buchhaltung übernimmt, kann das genügen. Sobald du selbst buchst, die EÜR erstellst oder Voranmeldungen abgibst, ist ein Programm mit Buchhaltungsfunktionen meist sinnvoller.
Ist eine Software mit GoBD-Testat Pflicht?
Nein. Ein Testat ist freiwillig. Entscheidend ist, dass du die Software GoBD-konform nutzt und deine Abläufe in einer Verfahrensdokumentation beschreibst.
Wie lange sollte ich ein Programm testen?
So lange, dass du einen typischen Monat abbilden kannst: Rechnungen schreiben, Belege erfassen, Bankumsätze zuordnen und eine Auswertung erstellen. Viele Anbieter bieten dafür eine kostenlose Testphase.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung
- BMF: Fragen und Antworten zur Einführung der E-Rechnung
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
- § 241a HGB – Befreiung von der Pflicht zur Buchführung
Dieser Artikel gibt den Stand vom 20. Oktober 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und kann die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt nicht ersetzen. Gesetze und Verwaltungsauffassung können sich ändern.
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